Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Markus Siefert - Plattnerarbeiten

§1 Allgemeines

Allen Lieferungen, Leistungen und Angeboten liegen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Auftragserteilung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen erkenne ich nicht an, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung meinerseits vor. Dies gilt nicht für nachträgliche mündliche Nebenabreden. Wenn der Kunde damit nicht einverstanden ist, muss er mich sofort schriftlich darauf hinweisen. Für diesen Fall behalte ich mir vor, Angebote zurückzuziehen, ohne dass Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden könnten. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftbedingungen widerspreche ich ausdrücklich. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S.d. Bedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde bzw. Käufer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Der Kunde bzw. Käufer wird nachfolgend als Auftraggeber bezeichnet.

§2 Grundlegendes, Vertrag

Der Vertrag kommt mit der Unterschrift des Auftraggebers eines von mir erstellten verbindlichen Kostenvoranschlags zustande. Der Auftraggeber verpflichtet sich seinerseits zur pünktlichen und vollständigen Bezahlung, zur Anwesenheit bei den Anproben in meiner Werkstatt und zur Abholung der in Auftrag gegebenen Waren.

§3 Verbindlicher Kostenvoranschlag

Der von mir erstellte Kostenvoranschlag ist für die darin aufgeführten Artikel des jeweiligen Angebots mit der Annahme desselben (Unterschrift) bindend (Zustandkommen des Vertrags). Für eventuelle Änderungen des Auftragsvolumens muss ein erneuter Kostenvoranschlag unterzeichnet werden. Alte Angebote verlieren bei einem Nichtzustandekommens des Kaufvertrags ihre Gültigkeit binnen 3 Monaten.

§4 Preise

Die Lieferungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Ausschlaggebend für deren Höhe und zeitliche Gültigkeit ist der jeweilige Vertragstext. Die darin genannten Preise sind beiderseits verbindlich. Bei Einzelanfertigungen behalte ich mir einen möglichen Aufpreis (üblicherweise 10%) vor, dieser ist dann aber im Kostenvoranschlag (Vertrag) aufgeführt. Der Käufer trägt die Kosten für die Lieferung einschließlich etwaiger Versicherungen, Zollgebühren und Gebühren.

§5 Zahlung

Die Zahlung erfolgt in Form einer von mir festgelegten Anzahlung und durch die vollständige Bezahlung der Restsumme vor oder bei Übergabe der Ware. Die Höhe der Anzahlung beträgt in der Regel 50%, diese ist bei Vertragsschluss zu zahlen. Die Anzahlung ist in bar oder durch Überweisung zu entrichten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis durch den Käufer vor der Übergabe der Ware durch Überweisung oder bar bei Abholung zu entrichten.

§6 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung mein Eigentum.

§7 Lieferung

Die Lieferung erfolgt innerhalb der bei der Auftragserteilung angegebenen Frist. Längere Lieferzeiten als angegeben berechtigen nicht zu Schadenersatz- ansprüchen. Sollten durch unvorhersehbare Umstände längere Lieferzeiten unumgänglich sein, so habe ich ein Recht auf eine angemessene Nachlieferungszeit. Eine neue, längere Lieferzeit ergibt sich auch bei einer Änderung des bestehenden Auftrags oder bei dem Versäumnis einer Anprobe durch den Kunden.

§8 Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit Absendung der Ware auf den Kunden über. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

§9 Rechte des Käufers wegen Mängeln

Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von Mangelansprüchen. Ich hafte nicht für die Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen, wenn diese auf Einflüsse höherer Gewalt oder Ereignisse zurückzuführen sind, auf die ich keinen Einfluss nehmen konnte. Die Gewährleistung entfällt, wenn das erstellte Produkt ohne meine Zustimmung verändert oder unsachgemäß benutzt, gewartet, repariert, oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wurde, die nicht den allgemeinen Nutzungs- und Betriebsanforderungen entsprechen. Eine Garantie für die Produkte kann bei Überbeanspruchung oder falscher Handhabung nicht gegeben werden. Für Verletzungen, die während des Tragens der Produkte entstanden sind, kann ich nicht haftbar gemacht werden. Der Empfänger der Produkte ist angehalten, nach Erhalt die Ware auf Art, Menge und Mängel zu untersuchen, und im Falle von Fehllieferung oder Schäden diese schriftlich anzuzeigen. Angezeigte Mängel werde ich durch Nacherfüllung (Nachbesserung) beseitigen. Bleibt die Nachbesserung erfolglos, ist der Kunde berechtigt, entweder Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Eine frühere Geltendmachung dieses Rechts ist nicht möglich. Maß- und Sonderanfertigungen müssen nicht zurückgenommen werden. Kleinere Abweichungen von Material, Größe, Oberfläche, Farbe, Qualität sind möglich und bilden keine Grundlage zu Beanstandungen. Insbesondere Leder ist ein Naturprodukt, auf dessen Eigenschaften ich keinen Einfluss nehmen kann.

§10 Haftung

Ich hafte für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist oder eine vertragswesentliche Pflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt ist. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Keine Haftung besteht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, sofern die Haftung nicht durch Vorsatz begründet wurde. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt. Soweit die Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für Angestellte, Vertreter und Erfüllungs- sowie Verrichtungsgehilfen von mir.

§11 Sonstiges

Weder der Unwirksamkeit noch der Nichtigkeit oder Undurchführbarkehit einer Klausel dieser Regelung hat die Gesamtnichtigkeit zur Folge. Stellt ein Gericht fest, dass eine Klausel unwirksam, nichtig oder undurchführbar ist, so soll diese Klausel ausgeschlossen werden, im Übrigen behalten die Klauseln ihre Gültigkeit. Bei Streitigkeiten findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem abgeschlossenen Vertrag in Zusammenhang stehenden Ansprüche ist Vaihingen an der Enz, Deutschland, sofern der Kunde Vollkaufmann ist.